Cloud-Anwendungen für die Zutrittskontrolle
Nutzungsbedingungen
1. Zweck und Anwendbarkeit
1.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch Salto für den Kunden entweder über die Plattform oder die Plattform eines Dritten.
1.2. Diese Nutzungsbedingungen regeln nicht die Bedingungen, die für den Verkauf der Hardware und/oder eines Abonnements durch den Verkäufer an den Kunden gelten (insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung in Bezug auf den Verkauf und die Nutzung der Hardware und den Verkauf eines beliebigen Abonnements). Alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Nutzung der Hardware und dem Verkauf eines Abonnements sind an den Verkäufer zu richten, bei dem der Kunde die Hardware und das Abonnement erworben hat.
1.3. Diese Nutzungsbedingungen stellen zusammen mit der Datenverarbeitungsvereinbarung die gesamte Vereinbarung über die Erbringung der Dienste seitens Salto und die Nutzung und den Zugang zu den Diensten seitens des Kunden über die Plattform dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien oder alle allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Salto zuvor in Bezug auf die genannten Angelegenheiten angewendet hat.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Nutzungsbedingungen und der Datenverarbeitungsvereinbarung hat letztere Vorrang.
1.4. Jede Bedingung oder Bestimmung, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht, diese modifiziert, ergänzt oder von ihr abweicht, gilt nur, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart wurde. Die Anwendbarkeit etwaiger anderer Verkaufsbedingungen oder sonstiger Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.5. Die in diesen Nutzungsbedingungen in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe haben die ihnen in Anhang 1 zugewiesene Bedeutung, mit Ausnahme der in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe der DPA, die dort definiert sind.
2. Änderungen
2.1. Salto behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern. Zu diesem Zweck wird Salto den Kunden auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail, über die Web-App oder die Mobile App) über die Änderungen informieren. Der Kunde kann innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Erhalt der genannten Benachrichtigung diese Änderungen in der von Salto in der Mitteilung angegebenen Weise ausdrücklich ablehnen. Ein weiterer Zugang zu den Diensten nach Ablauf der genannten Frist gilt als Zustimmung zu den Änderungen dieser Vereinbarung.
Sollte die vorgenannte Frist ohne ausdrückliche Ablehnung durch den Kunden verstrichen sein, gelten die Änderungen als vom Kunden akzeptiert und somit als vollständig anwendbar. In jedem Fall gelten die vorgenannten Änderungen als vom Kunden angenommen, wenn er später eine neue Vereinbarung mit Salto abschließt. Lehnt der Kunde die vorgenannten Änderungen ausdrücklich ab, hat er das Recht, die von Salto angebotenen Dienste zu kündigen und vom entsprechenden Verkäufer eine Rückerstattung der im Voraus gezahlten Gebühren entsprechend der verbleibenden Zeit vor Ablauf des Abonnements zu erhalten.
3. Erfüllung der Vereinbarung
3.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Dienste nicht in Verbindung oder im Zusammenhang mit einer anderen Hardware als der Hardware erbracht werden können, die der Kunde von einem Verkäufer zu erwerben hat.
Die in der zwischen dem Partner von Salto und dem Kunden vereinbarten Partnerdokumentation festgelegten Bedingungen sind gegenüber Salto oder einem anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe von Salto weder bindend noch durchsetzbar, es sei denn, dies wird in dieser Vereinbarung ausdrücklich vereinbart.
Falls bestimmte Bedingungen der Partnerdokumentation, die der Kunde für wesentlich hält, im Widerspruch zu den Bestimmungen der Vereinbarung stehen, diese ändern, ergänzen oder von ihnen abweichen, verfügt der Kunde über eine Frist von zehn (10) Kalendertagen ab der Annahme dieser Vereinbarung, um Salto die Entscheidung mitzuteilen, die Vereinbarung zu kündigen oder den Formalisierungsprozess der Vereinbarung abzubrechen – je nach Sachlage. In solchen Fällen gibt der Kunde die Hardware an den Verkäufer zurück und dieser erstattet ihm den Preis der Hardware und die Gebühren für das entsprechende Abonnement, die der Kunde letztendlich an den Verkäufer gezahlt hat, wenn dies mit dem Verkäufer vereinbart wurde und das geltende Recht es zulässt.
In keinem Fall hat der Kunde das Recht, Salto wegen eines Konflikts, einer Änderung, eines Zusatzes oder einer Abweichung zwischen der Partnerdokumentation und der Vereinbarung zu belangen oder eine Entschädigung zu verlangen, falls der Kunde beschließt, die Vereinbarung zu kündigen oder den Formalisierungsprozess der Vereinbarung aus diesen Gründen abzubrechen.
Bei einer begründeten Mitteilung kann Salto eine Dienstleistungsanfrage ablehnen und somit entscheiden, die Vereinbarung mit dem Kunden nicht zu formalisieren. In diesem Fall muss der Kunde die Hardware an den Verkäufer zurückgeben, und der Verkäufer erstattet ihm den Preis der Hardware sowie die Gebühren für das entsprechende Abonnement, die der Kunde an den Verkäufer gezahlt hat. Zur Klarstellung: Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, eine Entschädigung von Salto zu fordern oder zu verlangen, wenn der Verkäufer eine Dienstleistungsanfrage gemäß diesem Absatz ablehnt.
3.2. Die Vereinbarung gilt erst dann als formalisiert und ausgeführt, wenn der Kunde diese Nutzungsbedingungen durch Anklicken des Kästchens „I accept“ (Ich stimme zu) oder eines vergleichbaren Kästchens akzeptiert hat und die in Bestimmung 4 unten beschriebene Registrierung erfolgreich abgeschlossen wurde.
3.3. Sofern der Kunde nach geltendem Recht nicht als Verbraucher angesehen wird, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die in den Artikeln 27 (Absätze 1 und 3) und 28 des Gesetzes 34/2004 vom 11. Juli über die Dienste der Informationsgesellschaft und den elektronischen Geschäftsverkehr, in Artikel 10 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt sowie in allen anderen anwendbaren Vorschriften geregelten Vertragsinformationen nicht zu erhalten.
4. Registrierung des Kunden und Website-Angaben
4.1. Um Zugang zur Plattform zu erhalten und die Dienste nutzen zu können, muss der Kunde die Registrierung auf der Plattform abschließen.
4.2. Nachdem der Kunde die Registrierung abgeschlossen hat, kann er auf die Website zugreifen. Abhängig von der jeweiligen Lösung kann der Kunde jedoch möglicherweise nicht alle Funktionalitäten nutzen und keine mit der Website verknüpfte Hardware sehen, bis der Installateur die Website einrichtet und/oder freigibt.
4.3. Wenn der Kunde die für die Aktivierung der Website erforderlichen Website-Angaben nicht erhält, obliegt es dem Kunden, diese beim Verkäufer anzufordern.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Website-Angaben sorgfältig, vertraulich und auf eigenes Risiko zu behandeln.
Unter anderem wird der Kunde angemessene Anstrengungen unternehmen, einschließlich angemessener Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die Website-Angaben, um sicherzustellen, dass keine unbefugte Person unter Verwendung der Website-Angaben und der Website des Kunden Zugang zu den Diensten erhält. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Website-Angaben (wie in Bestimmung 16 unten dargelegt) vorgenommen werden, und Salto übernimmt keine Haftung im Falle eines (vermuteten) Verlusts, Diebstahls oder Missbrauchs der Website-Angaben durch Dritte.
5. Kostenloser Test
5.1. Wenn dem Kunden ein kostenloser Testzeitraum zur Verfügung gestellt wurde, um ihm die Möglichkeit zu geben, die Dienste zu testen, ist dieser Zeitraum auf eine bestimmte Anzahl von Tagen nach der vom Verkäufer angegebenen Freigabe der Website begrenzt. Während des kostenlosen Testzeitraums gilt der Inhalt dieser Bestimmung und hat Vorrang vor allen anderen widersprüchlichen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen.
5.2. Die Dienste werden dem Kunden während des kostenlosen Testzeitraums ohne Kosten bereitgestellt.
5.3. Die Bereitstellung der Dienste auf kostenloser Testbasis während des kostenlosen Testzeitraums kann voraussetzen, dass der Kunde zuvor die Hardware erworben und installiert hat, um bestimmte Funktionen zu testen.
5.4. Nach Ablauf des kostenlosen Testzeitraums hat der Kunde keinen Zugang zu den Diensten, es sei denn, er aktiviert ein gültiges Abonnement.
Falls der Kunde kein Abonnement aktiviert, kann der Zugang zur Website weiterhin verfügbar sein, allerdings werden ihm die zugehörigen Dienste nicht bereitgestellt. In diesem Fall haftet Salto in keiner Weise für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Nutzung der Website, der Website-Angaben, der Hardware und der Plattform durch den Kunden und jede andere vom Kunden und den Benutzern durchgeführte Aktion ergeben können.
6. Dienste
6.1. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und solange der Kunde alle anwendbaren Verpflichtungen erfüllt und diese Nutzungsbedingungen einhält, gewährt Salto dem Kunden hiermit ein persönliches, begrenztes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, die Dienste über die Plattform in Verbindung mit einer Website zu nutzen.
6.2. Das dem Kunden von Salto gemäß Bestimmung 6.1 gewährte Nutzungsrecht unterliegt den folgenden Verboten:
- Der Kunde darf die Abonnements und/oder das Recht, auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen, nicht verkaufen, weiterveräußern, übertragen, abtreten, vertreiben oder anderweitig gewerblich nutzen, es sei denn, Salto hat dem ausdrücklich und vorab zugestimmt.
- Der Kunde darf keinem Unbefugten den Zugang zu den Diensten oder deren Nutzung gestatten.
- Der Kunde darf keine Änderungen an der Plattform vornehmen.
- Der Kunde darf die Plattform, die Dienste oder einen ihrer Bestandteile nicht verändern, dekompilieren, zurückentwickeln oder kopieren.
- Der Kunde darf die Dienste und die Plattform nicht (a) in einer Weise nutzen, die ungesetzlich, illegal, betrügerisch oder schädlich ist, (b) in Verbindung mit oder zur Durchführung von ungesetzlichen, illegalen, betrügerischen oder schädlichen Zwecken oder Aktivitäten nutzen, (c) zu einem Zweck nutzen, der die Rechte Dritter verletzt.
- Der Kunde darf die Dienste oder die Plattform nicht in einer Weise nutzen, die Schäden an den Diensten oder der Plattform oder eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit der Dienste verursacht oder verursachen kann. Unter anderem darf der Kunde die Dienste und die Plattform nicht nutzen, um Schadsoftware zu lancieren oder zu verbreiten.
- Der Kunde darf die Dienste nicht nutzen, (a) wenn er ein Wettbewerber von Salto oder eines anderen Unternehmens der Unternehmensgruppe von Salto ist, oder (b) um die Verfügbarkeit, die Sicherheit, die Leistung, die Funktionalität zu überwachen oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Salto.
6.3. Der Kunde hat weder während noch nach der Laufzeit dieser Vereinbarung das Recht, auf den Softwarecode (einschließlich Objektcode, Zwischencode und Quellcode) der Plattform zuzugreifen.
7. Unterstützende Dienste
7.1. Salto kann dem Kunden auf dessen Anfrage hin ebenfalls technische Supportdienste für Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung und Leistung der Plattform anbieten. Die technischen Supportdienste werden in Übereinstimmung mit den standardmäßigen Supportrichtlinien von Salto erbracht oder wie von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.
7.2. Zusätzlich kann der Kunde mit dem Installateur eine Vereinbarung über technische Supportdienste abschließen. Um Zweifel auszuschließen, sind alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung von zwischen dem Kunden und dem Installateur vereinbarten Diensten an den Installateur zu richten, und Salto haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Erbringung solcher Dienste entstehen.
8. Mobile App und Web-App
8.1. Die Parteien nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die mobile App und/oder die Web-App sowie jegliche Haftung einer Partei, die sich aus der Nutzung der mobilen App und/oder der Web-App ergibt, gesonderten Nutzungsbedingungen unterliegen können, die sich von diesen Nutzungsbedingungen unterscheiden.
8.2. Darüber hinaus bietet die Plattform möglicherweise die Option, über die mobile App und/oder die Web-App von Salto auf bestimmte Dienste oder Funktionalitäten zuzugreifen, die von Dritten angeboten werden und die der Kunde gegebenenfalls von einem Dritten erwerben kann.
Ungeachtet der Möglichkeit, über die mobile App und/oder die Web-App von Salto auf Dienste Dritter zuzugreifen, übernimmt Salto keine Garantie für die genannten Dienste und hat keine Kontrolle über sie. Folglich kann Salto nicht für die Dienste Dritter verantwortlich gemacht werden, die über die Anwendungen von Salto zugänglich sind, und übernimmt keine Haftung dafür.
Die Bereitstellung und Nutzung solcher Dienste unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters (deren Darlegung und Art der Annahme ausschließlich vom Dienstleister kontrolliert wird) und ist ausdrücklich vom Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen ausgeschlossen.
Die Parteien nehmen zur Kenntnis und vereinbaren, dass die Erbringung von Diensten über eine mobile App und/oder eine Web-App der Verfügbarkeit der genannten App in dem jeweiligen Land und den in ihrer Endbenutzer-Lizenzvereinbarung oder ihren Nutzungsbedingungen festgelegten Bedingungen unterliegt.
9. Gebühren und Zahlungsarten
9.1. Die Nutzung der Dienste unterliegt der Zahlung der dem jeweiligen Abonnementtyp entsprechenden Gebühren durch den Kunden, die je nach Fall an Salto oder an den Verkäufer zu entrichten sind.
9.2. Wenn die Abonnements von einem Verkäufer erworben werden, werden die Gebühren zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unabhängig und ohne Einflussnahme seitens Salto frei ausgehandelt. In diesem Fall sind die vom Kunden für die einzelnen Abonnements zu zahlenden Gebühren für den Zugang und die Nutzung der Dienste die in der jeweiligen Partnerdokumentation angegebenen oder anderweitig zwischen dem Kunden und dem Verkäufer vereinbarten Gebühren. Die entsprechende vom Verkäufer ausgestellte Rechnung muss vor der Aktivierung des Abonnements vollständig bezahlt werden.
9.3. Wenn die Abonnements auf elektronischem Wege direkt bei Salto erworben werden, muss der Kunde die Zahlung mit einer der zulässigen Zahlungsarten (einschließlich Kredit- und Debitkartenzahlung und Banküberweisung) vornehmen.
Zu diesem Zweck wird die Zahlung von einem Dritten abgewickelt, bei dem es sich um einen zugelassenen Lieferanten im Bereich der Datenverarbeitung handelt, der die entsprechenden Standards und Vorschriften einhält. Salto übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit den Diensten der Datenverarbeitung, die von dem beauftragten Zahlungs-Gateway durchgeführt werden. Die für die Datenverarbeitung geltenden Bedingungen können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://stripe.com/es/privacy
10. Erneuerung und Kündigung der Abonnements
10.1. Der Verlängerungsprozess für die Abonnements kann abhängig von der Art des Abonnements unterschiedlich sein, d. h. es muss aktiv ein neues Abonnement von einem Verkäufer erworben werden oder die Verlängerung erfolgt automatisch, wie in den nachfolgenden Abschnitten 10.2 und 10.3 näher erläutert.
10.2. Bei Voucher-Abonnements (die nicht im Rahmen eines automatisierten Prozesses verlängert werden) muss der Kunde ein neues Abonnement (Voucher) bei einem Verkäufer erwerben und dieses für die Beibehaltung der Dienste vor Ablauf der entsprechenden Frist vollständig bezahlen. Salto wird den Kunden spätestens zwei (2) Kalenderwochen vor Ablauf des jeweiligen Abonnements auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder über die Web-App oder die mobile App) über den Ablauf des jeweiligen Abonnements informieren. Nach dem Kauf muss der Kunde das neue Abonnement in der Web-App aktivieren, damit er weiterhin Zugang zu den Diensten hat und diese erneut für ein Jahr nutzen kann, wobei die Gültigkeitsdauer der Verlängerung der Laufzeit entspricht.
10.3. Bei Abonnements, die in Form einer wiederkehrenden Abrechnung abgewickelt werden, wird das Abonnement am Ende der Laufzeit des Abonnements (d. h. ein Jahr nach dem Datum des Abonnements) automatisch verlängert und über die vom Kunden angegebene Zahlungsmethode abgerechnet, sofern der Kunde sein Abonnement nicht über die Plattform kündigt. Der Kunde kann das Abonnement jederzeit kündigen und hat bis zum Ende der Laufzeit des Abonnements weiterhin Zugang zu den Diensten.
Zahlungen für das Abonnement sind nicht erstattungsfähig (sofern in diesen Nutzungsbedingungen nichts anderes festgelegt ist) und Salto gewährt keine Erstattungen oder Gutschriften für den Zeitraum zwischen dem Kündigungsdatum und dem Ende des Abrechnungszeitraums.
10.4. Wenn der Kunde die dem Verkäufer oder Salto geschuldeten Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt hat und daher in Verzug ist, ist Salto berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Dienste unverzüglich auszusetzen und den Zugang zur Plattform und/oder den Diensten zu sperren. In diesem Fall haftet der Kunde für alle Salto entstandenen direkten und indirekten Schäden, die unter anderem Gewinnverluste und Kosten im Zusammenhang mit gerichtlichen und außergerichtlichen Maßnahmen umfassen.
10.5. Salto kann den Inhalt dieser speziellen Klausel an andere Gebühren und Zahlungsmodelle anpassen, indem Salto den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen vor der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Der Kunde kann innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen ausdrücklich gegen diese Änderungen Einspruch erheben, andernfalls gelten sie als vom Kunden akzeptiert und vollständig anwendbar. Lehnt der Kunde die vorgenannten Änderungen ausdrücklich ab, ist er berechtigt, die von Salto angebotenen Dienste einzustellen und vom entsprechenden Verkäufer eine Rückerstattung der im Voraus gezahlten Gebühren entsprechend der verbleibenden Zeit vor Ablauf des Abonnements zu erhalten.
11. Wartung und Instandhaltung und andere Nutzungsbeschränkungen
11.1. Für den Fall, dass Salto im Voraus allgemeine Wartungsarbeiten an der Plattform und/oder den Diensten plant, die die Verfügbarkeit der vorgenannten Dienste beeinträchtigen können, wird Salto den Kunden im Voraus über die geplanten Wartungsarbeiten informieren.
Unbeschadet des Vorstehenden ist Salto jederzeit berechtigt, die Nutzung der Dienste (oder von Teilen davon) und/oder den Zugang zur Plattform (oder zu einem Teil davon) unverzüglich zu sperren, auszusetzen oder einzuschränken und/oder andere Maßnahmen zu ergreifen, wenn dies nach Ansicht von Salto zu Wartungszwecken oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, ohne dass der Kunde Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens oder Verlusts (weder direkte noch indirekte Schäden) hat. In jedem Fall wird Salto angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine solche Unterbrechung der Dienste so kurz wie möglich zu halten.
Wenn möglich, wird Salto den Kunden so bald wie möglich im Voraus über solche Maßnahmen informieren. Ist eine solche Vorankündigung in Anbetracht der Umstände nicht möglich, wird Salto dem Kunden nach der Aussetzung eine schriftliche Mitteilung mit Angabe des Grundes für die Aussetzung übermitteln.
11.2. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche von Salto geforderte Mitwirkung bei der Wartung und Instandhaltung zu leisten, einschließlich der Einstellung der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden, wenn Salto dies für erforderlich hält.
12. Verfügbarkeit und Aussetzung der Dienste
12.1 Salto bemüht sich nach besten Kräften, die Verfügbarkeit der Dienste für den Kunden zu erhalten, aber Salto garantiert keine 100%ige Verfügbarkeit.
12.2. Salto garantiert eine auf Jahresbasis gemessene Verfügbarkeit der Dienste von 99,5 %.
Ungeachtet dessen wird das Folgende nicht auf den Verfügbarkeitsprozentsatz angerechnet:
- Die Zeit, in der Salto Wartungsdienste in Übereinstimmung mit dem Inhalt von Bestimmung 11 durchführt.
- Ausfallzeiten, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle von Salto liegen, insbesondere Ereignisse höherer Gewalt (wie in Bestimmung 17 dargelegt).
- Jegliche Unterbrechung der Dienste, die durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder eines Dritten, einschließlich Schadsoftware, verursacht wird.
- Jegliche Unterbrechung der Dienste aufgrund von Ergänzungen oder Änderungen, die vom Kunden oder von Dritten an der Hardware vorgenommen wurden, aufgrund von Schäden an der Hardware oder aufgrund der Verletzung der Verpflichtung durch den Kunden, die Hardware in einem angemessenen Funktionszustand zu halten.
- Jegliche Unterbrechung der Dienste aufgrund der Nutzung der Plattform oder der Dienste auf einem von Salto nicht unterstützten System oder aufgrund der Kopplung der Dienste mit anderen, nicht von Salto gelieferten Softwareprodukten.
- Unterbrechung der Dienste in den Fällen, die gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen zulässig sind.
12.3. Wenn der Dienst nicht verfügbar ist, muss der Kunde Salto während der Nichtverfügbarkeit des Dienstes schriftlich benachrichtigen, damit Salto die Ursache der Nichtverfügbarkeit überprüfen und bestimmen kann. Salto wird sich nach besten Kräften bemühen, Störungen und Einschränkungen der Dienste so schnell wie möglich zu beheben.
12.4. Für den Fall, dass Salto die erwähnte Verfügbarkeit der Dienstleistungen während des betreffenden Zeitraums des jeweils aktivierten Abonnements nicht aufrechterhält, ohne dass einer der in den Bestimmungen 12.2 oben und 12.5 unten genannten Umstände eintritt, ausgenommen im Falle von Arglist (dolo) seitens Salto, kann der Kunde vorbehaltlich der in Bestimmung 16 dargelegten Beschränkungen direkten Schadenersatz verlangen. Diese Bestimmung legt den vollständigen und ausschließlichen Umfang der Haftung von Salto gegenüber dem Kunden fest, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher anderen Entschädigung für direkte oder indirekte Schäden, ungeachtet des Rechts des Kunden, die Vereinbarung aus diesen Gründen zu kündigen. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die vorstehend vereinbarten Entschädigungen angemessen und die einzige Entschädigung für jeglichen Verlust oder Schaden (ob direkt oder indirekt) sind, der dem Kunden durch eine Nichtverfügbarkeit der Dienste entsteht.
Darüber hinaus erklärt sich der Kunde damit einverstanden, keine Ansprüche im Zusammenhang mit der mangelnden Verfügbarkeit der Dienste gegenüber dem Verkäufer oder der Unternehmensgruppe von Salto geltend zu machen, und verzichtet auf alle Rechte, die ihm in dieser Hinsicht in irgendeiner Gerichtsbarkeit zustehen.
Der Kunde muss Salto innerhalb einer Frist von fünf (5) Kalendertagen nach Ablauf des betreffenden Abonnements um eine solche Entschädigung ersuchen und dabei das Datum sowie die Anfangs- und Endzeit jeder während der Erbringung der Dienste aufgetretenen Nichtverfügbarkeitsperiode angeben. Innerhalb eines Zeitraums von dreißig (30) Kalendertagen nach der Anfrage des Kunden wird Salto entweder die Anfrage in einer begründeten schriftlichen Mitteilung ablehnen oder die vereinbarte Entschädigung an den Kunden zahlen.
12.5. Unbeschadet anderer, in anderen Artikeln dieser Nutzungsbedingungen vorgesehener, Aussetzungsfälle kann Salto die Dienste aussetzen und den Zugang zur Plattform verweigern, ohne dass der Kunde Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz hat, wenn Folgendes eintritt:
- Wenn Salto es für notwendig erachtet, eine nach diesen Nutzungsbedingungen und insbesondere nach der obigen Bestimmung 6 verbotene Nutzung der Dienste zu unterbinden oder zu beenden.
- Wenn der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht, nachdem er davon in Kenntnis gesetzt wurde.
- Wenn der Kunde die dem Verkäufer geschuldeten Gebühren nicht pünktlich gemäß Bestimmung 10.4 bezahlt.
Die Aussetzung der Dienste erfolgt unbeschadet aller Rechte oder Verbindlichkeiten, die vor der Aussetzung entstanden sind.
13. Vertraulichkeit
13.1. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Dennoch genehmigen die Parteien hiermit ausdrücklich, dass vertrauliche Informationen an die Mitglieder der Unternehmensgruppe von Salto, den Partner von Salto und/oder den Installateur weitergegeben werden können, um die Erbringung der Dienste zu gewährleisten.
13.2. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für beide Parteien und ihre Vertreter. Im Rahmen dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Vertreter jeden Angestellten, Direktor, Beauftragten, Berater oder jede andere Person, die mit ihnen in Verbindung steht.
13.3. Um die Offenlegung der vertraulichen Informationen zu vermeiden, verpflichtet sich jede Partei, alle Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, die sie für angemessen hält, um die vertraulichen Informationen zu schützen, insbesondere alle erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf ihre Mitarbeiter, die Zugang zu den vertraulichen Informationen haben.
13.4. Verstößt eine der Parteien oder ihre Vertreter gegen die hierin enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen, so hat die verletzende Partei die andere Partei für alle Schäden oder Verluste, direkte und/oder indirekte Schäden, zu entschädigen, die die andere Partei als Folge des genannten Verstoßes erlitten hat.
13.5. Falls eine Partei von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde aufgefordert wird, vertrauliche Informationen weiterzugeben, muss sie die andere Partei unverzüglich darüber informieren.
13.6. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, solange die vertraulichen Informationen ihren vertraulichen und geheimen Charakter behalten.
13.7. Um Zweifel auszuschließen, bleiben frühere Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Geheimhaltungsvereinbarungen, die die Parteien unterzeichnet haben oder die der Kunde mit dem Verkäufer unterzeichnet hat, in Kraft und gültig und werden von dieser Bestimmung nicht berührt und gelten weiterhin für die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegten Informationen.
14. Datenschutz
14.1. Falls der Kunde eine natürliche Person ist, verarbeitet Salto seine personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie von Salto. .
14.2. Falls der Kunde eine juristische Person ist, werden alle personenbezogenen Daten, auf die Salto bei der Erbringung der Dienste zugreift und für die der Kunde Datenverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ist, von Salto als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter (gemäß der Definition dieser Begriffe in der DSGVO) verarbeitet. In diesem Zusammenhang unterliegen die Verpflichtungen aller Parteien, die sich aus einer solchen Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben, der jeweils gültigen Datenverarbeitungsvereinbarung. Die Datenverarbeitungsvereinbarung kann gemäß dem in Bestimmung 2 festgelegten Verfahren geändert werden.
15. Verpflichtungen und Nutzung durch den Kunden
15.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Verpflichtungen, Anweisungen, Anordnungen und Beschränkungen einzuhalten, die sich aus dem Gesetz und den geltenden Vorschriften sowie aus dieser Vereinbarung, der Benutzerdokumentation und allen anderen Bedingungen ergeben, die dem Kunden von Salto auf elektronischem Wege bekannt gegeben werden.
15.2. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten, Informationen und Zusagen, die er Salto bei Abschluss der Vereinbarung zur Verfügung stellt.
15.3. Der Kunde muss Salto jederzeit rechtzeitig alle Daten oder Informationen zur Verfügung stellen, die die ordnungsgemäße Erfüllung der Vereinbarung seitens Salto ermöglichen.
15.4. Der Kunde muss selbst und auf eigene Rechnung rechtzeitig für geeignete Hardware und Geräte, IKT-Systeme und -Infrastruktur, Anschlüsse, Stromversorgung, Internetverbindung, Software und alle anderen Voraussetzungen sorgen, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Hardware und/oder der Dienste zu gewährleisten.
15.5. Der Kunde darf die Hardware, die mobile App, die Web-App, das Abonnement und/oder die Dienste nicht unbefugt, unrechtmäßig oder unsachgemäß nutzen oder nutzen lassen. Der Kunde hat Salto von jeglichen Ansprüchen Dritter und von jeglichen Verlusten oder Schäden (direkt oder indirekt) freizustellen, die durch eine unbefugte, unrechtmäßige oder unsachgemäße Nutzung der Hardware, des Abonnements und/oder der Dienste entstehen.
15.6. Der Kunde darf keine Daten eingeben, verarbeiten, speichern oder übermitteln, die gegen die einschlägigen Gesetze und Vorschriften, die Rechte Dritter und/oder die Rechte von Salto, einschließlich seiner Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum, verstoßen.
15.7. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den vom Kunden zu autorisierenden Benutzern Zugang zur Nutzung der Dienste zu gewähren. Der Kunde darf Dritten (mit Ausnahme von Benutzern) nicht erlauben, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Salto ein Abonnement zu nutzen oder die Dienste in Anspruch zu nehmen.
15.8. Der Kunde wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass die IKT-Systeme und -Infrastruktur von Salto mit jeglicher Art von Schadsoftware, unter anderem Computerviren, Hacking, Spam, Spyware und ähnlichen schädlichen Dateien, in Berührung kommen und wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine übermäßige Systemüberlastung, Instabilität und/oder mangelhafte Funktionalität der IKT-Systeme und -Infrastruktur von Salto zu unterbinden.
15.9. Dem Kunden ist es in diesem Zusammenhang ausdrücklich untersagt, die Dienstleistungen und/oder die dazugehörige Dokumentation an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, zu überlassen, zur Nutzung zu überlassen oder in irgendeiner anderen Weise weiterzugeben, es sei denn, Salto hat dies zuvor ausdrücklich und schriftlich genehmigt.
15.10. Die Nichteinhaltung einer der vorgenannten Verpflichtungen entbindet Salto von jeglicher Verantwortung oder Haftung, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt.
16. Haftung
16.1. Die Dienstleistungen, die Website, die Web-App und die mobile App werden „wie besehen“ bereitgestellt, und alle anderen Zusicherungen, Garantien, mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder stillschweigend, die sich aus dem Geschäftsverlauf, der Leistungserbringung, dem Handelsbrauch, der Qualität der Informationen, der ungestörten Nutzung oder anderweitig ergeben (einschließlich stillschweigender Garantien, Bedingungen für die Marktgängigkeit, der zufriedenstellenden Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Ansprüche, der Nichtbeeinträchtigung oder der Nichtverletzung von Rechten), sind, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.
16.2. Salto garantiert ausschließlich das korrekte Funktionieren der Dienste über eine API auf der Plattform eines Dritten, kann aber weder den Zugang zu den Diensten noch das Funktionieren und die Verfügbarkeit anderer Dienste auf der vorgenannten Plattform garantieren. Salto haftet daher nur für das absolut korrekte Funktionieren der Dienste auf der Plattform eines Dritten über die API.
16.3. Die Gesamthaftung von Salto aus oder im Zusammenhang mit direkten Schäden darf unter keinen Umständen den Gesamtbetrag der Gebühren übersteigen, die der Kunde in den letzten zwölf (12) Monaten für den Erwerb des Abonnements (an Salto oder den Verkäufer) tatsächlich gezahlt hat.
Im Falle von Gebühren, die an den Verkäufer gezahlt wurden, muss der Kunde einen schriftlichen Nachweis über die Höhe der an den Verkäufer gezahlten Gebühren erbringen und dazu schriftliche Unterlagen übermitteln, die diesen Betrag belegen. Falls der Kunde diesen Nachweis nicht erbringt, wird der maximale Gesamtbetrag anhand des empfohlenen Verkaufspreises von Salto während der letzten zwölf Monate vor dem Vorfall bestimmt, wobei der vorgenannte Preis je nach Gebiet schwankt.
16.4. Unter keinen Umständen haftet Salto (oder eines seiner verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Direktoren oder Anteilseigner) gegenüber dem Kunden oder einer anderen Person für indirekte Schäden, einschließlich der vorgenannten Verluste oder Schäden, die sich aus der Nutzung der Dienste, der mobilen App, der Web-App und/oder der Website durch den Kunden ergeben, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, oder die sich aus einer Verletzung dieser Vereinbarung oder einer Kündigung dieser Vereinbarung ergeben, unabhängig davon, ob eine solche Haftung auf der Grundlage eines Vertrages, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Gefährdungshaftung) oder anderweitig geltend gemacht wird und unabhängig davon, ob diese Schäden vorhersehbar waren oder nicht, selbst wenn Salto über die Möglichkeit eines solchen Verlustes oder Schadens informiert wurde oder sich dessen bewusst war.
16.5. Die vorgenannten Beschränkungen gelten nicht in folgenden Fällen: (a) Arglist oder Betrug; (b) vorsätzliches Fehlverhalten; (c) Haftung für Todesfälle oder Personenschäden aufgrund von Fahrlässigkeit; (d) wenn der Ausschluss oder die Beschränkung nach geltendem Recht nicht zulässig ist.
16.6. Der Kunde haftet in vollem Umfang und ohne jegliche Einschränkung für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich aller Verluste oder Schäden, die sich aus seiner Nutzung der Dienste, der mobilen App, der Web-App und/oder der Website ergeben, oder die sich aus einem Verstoß gegen diese Vereinbarung oder einer Kündigung dieser Vereinbarung ergeben.
16.7. Der Kunde verpflichtet sich, Salto gemäß dem anwendbaren Recht für alle Schäden und Verbindlichkeiten zu entschädigen und schadlos zu halten, die als Folge von oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vereinbarung und der Nutzung der Dienste entstehen.
17. Höhere Gewalt
17.1. Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung aufgrund einer Ursache, die außerhalb ihrer Kontrolle liegt, einschließlich höherer Gewalt, Handlungen von Staatsfeinden oder Terroristen, Handlungen von Militär-, Zivil- oder Aufsichtsbehörden, Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme oder andere ähnliche Ereignisse, Diebstahl oder kriminelle Handlungen unbeteiligter Dritter, Unterbrechung oder Ausfall der Kommunikation (einschließlich des Internets oder anderer Netzwerkumgebungen), der Stromversorgung oder anderer Versorgungseinrichtungen, Nichtverfügbarkeit von Vorräten oder andere Ursachen, die den vorgenannten Ursachen ähnlich oder unähnlich sind und die von der nicht leistenden Partei mit angemessener Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können.
18. Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte
18.1. Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an der Hardware, jeglicher Software, den Websites, der Plattform, den Datenbanken, der Ausrüstung oder anderen Materialien, die dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. Analysen, Dokumentationen, Berichte oder Angebote, auch solche, die sich aus der Erbringung der Dienste ergeben, sind alleiniges Eigentum von Salto, seinen Lizenzgebern oder seinen Lieferanten. Nichts in dieser Vereinbarung ist als Übertragung des Eigentums an geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten seitens Salto an den Kunden zu verstehen.
Der Kunde erhält, soweit zutreffend, ausschließlich die durch diese Nutzungsbedingungen und das Gesetz ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte und ausschließlich während der Laufzeit der Vereinbarung. Ein dem Kunden zustehendes Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte übertragbar.
18.2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Markenzeichen, Markennamen oder andere Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum an der Hardware, der Plattform, der Software, den Websites, den Datenbanken, der Ausrüstung oder den Materialien zu entfernen oder zu ändern, einschließlich der Hinweise auf den vertraulichen Charakter dieser Informationen.
18.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Plattform, die Dienste oder die Hardware ganz oder teilweise zu reproduzieren, zu zerlegen, wiederherzustellen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder in sonstiger Weise zu bearbeiten, zu modifizieren oder anzupassen, in welcher Weise auch immer.
18.4. Salto ist berechtigt, die technische Konfiguration der Plattform und der Dienste jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Zustimmung des Kunden zu ändern.
19. Laufzeit und Kündigung der Vereinbarung
19.1. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem alle in Bestimmung 3.2. genannten Bedingungen erfüllt sind, und bleibt während der ursprünglichen Laufzeit des Abonnements (d. h. ein Jahr ab dem Datum des Abschlusses) und seiner Verlängerungen in Kraft.
19.2. Entscheidet sich der Kunde, vor Ablauf des kostenlosen Probezeitraums oder vor Ablauf des jeweiligen gültigen Abonnements kein Abonnement zu erwerben, hat der Kunde unmittelbar nach Ablauf des kostenlosen Probezeitraums oder der Gültigkeit des Abonnements keinen Zugang mehr zu den Diensten und ist nicht mehr berechtigt, diese zu nutzen, und Salto stellt die Dienste ein. In diesem Fall kann der Kunde weiterhin auf die Website zugreifen, der Dienst wird jedoch nicht mehr angeboten. Während dieses Zeitraums haftet Salto in keiner Weise für Schäden, die sich aus der Nutzung der Website ergeben könnten.
19.3. Unbeschadet der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung ist eine Partei nur dann zur vorzeitigen Kündigung der Vereinbarung berechtigt, wenn die vertragsbrüchige Partei die Vertragsverletzung nicht behebt, nachdem sie eine ordnungsgemäße schriftliche Mahnung erhalten hat, in der so viele Einzelheiten wie möglich angegeben sind, und eine angemessene Frist, die in keinem Fall einen (1) Monat überschreiten darf, zur Behebung der Vertragsverletzung gesetzt wurde.
19.4. Salto ist in keinem Fall verpflichtet, (i) die Gebühren oder andere bereits erhaltene Gebühren zurückzuerstatten, zu begleichen oder zu bezahlen, oder (ii) eine Entschädigung aufgrund einer Kündigung aus einem der oben genannten Gründe zu zahlen (außer im Falle einer Kündigung der Vereinbarung aufgrund einer schwerwiegenden Verletzung der wesentlichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung seitens Salto).
19.5. Alle Benutzer- und Zugriffsrechte in Bezug auf die Dienste erlöschen mit sofortiger Wirkung bei Kündigung der Vereinbarung aus irgendeinem Grund. Daher stellt Salto bei Kündigung der Vereinbarung aus beliebigem Grund die Dienste ein.
19.6. Zur Klarstellung: Die Kündigung dieser Vereinbarung berührt in keiner Weise die Gültigkeit der Datenverarbeitungsvereinbarung, die der Kunde mit Salto abgeschlossen hat und die in Übereinstimmung mit den darin festgelegten Bedingungen vollständig anwendbar und in Kraft bleibt.
19.7. In allen Fällen, in denen die Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, gekündigt wird, regelt sie weiterhin die Beziehungen zwischen den Parteien, soweit dies für deren Abwicklung erforderlich ist.
20. Übertragung oder Überlassung von Rechten und Pflichten
20.1. Salto ist berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus der Vereinbarung an einen Dritten zu übertragen, ohne dass die Zustimmung des Kunden erforderlich ist, vorausgesetzt, Salto stellt sicher, dass dieser Dritte sich tatsächlich zur Einhaltung der Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung verpflichtet.
20.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus der Vereinbarung und/oder dem Vertrag ohne die vorherige und schriftliche Einwilligung von Salto an Dritte zu übertragen oder ihnen zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen ist der Fall, dass das Eigentum oder die Verwaltung des Grundstücks oder Gebäudes, in dem die mit der Website verbundene Hardware installiert ist, an einen Dritten übertragen wird. In diesem Fall muss der Kunde die entsprechenden Website-Angaben und Kundendaten auf der Plattform aktualisieren.
20.3. Salto ist berechtigt, die Erbringung der Dienste über die Plattform oder Teile davon ganz oder teilweise an ein beliebiges Unternehmen zu vergeben, ohne dass eine Genehmigung durch den Kunden erforderlich ist.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Vereinbarung als unwirksam erweisen, so gelten die übrigen Bestimmungen für die Parteien unvermindert weiter. In diesem Fall werden die Parteien über den Inhalt einer neuen Bestimmung beraten, die der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
21.2. Im Falle von Unklarheiten bei der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen der Vereinbarung sind diese im Sinne dieser Bestimmungen auszulegen.
21.3. Wenn zwischen den Parteien eine Situation entsteht, die nicht in der Vereinbarung geregelt ist, muss diese Situation gemäß dem Sinn der Vereinbarung eingeschätzt werden.
21.4. Salto fordert nicht immer die strikte Einhaltung der Vereinbarung. Dies bedeutet nicht, dass die Vereinbarung keine Anwendung findet oder dass Salto das Recht verliert oder darauf verzichtet, die strikte Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen in anderen Fällen zu verlangen, in welcher Form auch immer.
21.5. Für alle Konflikte, Auslegungen oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Salto ist spanisches Recht maßgebend. Alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Salto unterliegen ausschließlich der Gerichtsbarkeit der Gerichte von Donostia-San Sebastian (Gipuzkoa – Spanien).
21.6. Die offizielle Vertragssprache der Vereinbarung ist Englisch. Im Falle einer Abweichung zwischen der englischen Version und einer anderen Version, in die die Vereinbarung möglicherweise übersetzt wird (ausschließlich zum besseren Verständnis für den Kunden), ist der Inhalt der englischen Version maßgebend.
22. Zusätzliche Bestimmungen für Verbraucher
22.1. Keine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen zielt darauf ab, geltende Verbraucherrechte auszuschließen, einzuschränken oder zu ändern, die dem Kunden nach dem jeweils geltenden Recht zustehen und die nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen, eingeschränkt oder geändert werden können.
Wenn die Gesetzgebung eine Bedingung, Garantie oder Klausel in die Nutzungsbedingungen einbezieht oder gesetzliche Garantien im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen vorsieht, erkennt Salto diese Garantie in dem Umfang an, den die anwendbare Gesetzgebung vorsieht. Die Haftung von Salto für die Verletzung einer solchen Bedingung, Gewährleistung und/oder einer anderen Klausel oder Garantie ist auf das nach dem anwendbaren Recht maximal zulässige Maß beschränkt.
22.2. Kunden, die gemäß dem auf sie anwendbaren Recht als Verbraucher gelten und von Salto als solche anerkannt werden, können ihr Widerrufsrecht innerhalb der ersten vierzehn (14) Tage nach dem Kauf des Abonnements bei dem betreffenden Verkäufer geltend machen. Die Ausübung des Widerrufsrechts wird von Salto nicht erschwert und erfolgt auf eigene Kosten des Kunden, indem er sich direkt mit dem Verkäufer in Verbindung setzt.
22.3. Als Verbraucher haben Sie möglicherweise weitere Rechte gemäß den Gesetzen Ihres Landes, Staates oder Ihrer Region. Unabhängig von Ihrer Beziehung zu Salto haben Sie möglicherweise auch Rechte gegenüber dem Verkäufer. Diese Vereinbarung ändert diese anderen Rechte nicht, wenn die Gesetze Ihres Staates, Ihrer Region oder Ihres Landes dies nicht zulassen.
Anhang 1 – Definitionen
Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeuten die hier aufgeführten Begriffe Folgendes:
- Vereinbarung: Die gesamte Vereinbarung zwischen Salto und dem Kunden, die diese Nutzungsbedingungen und die Datenverarbeitungsvereinbarung (einschließlich der Standardvertragsklauseln) umfasst.
- API: Eine Programmierschnittstelle (oder eine andere ähnliche Technologie oder Softwarekomponente), die von Salto über eine Plattform angeboten wird, mit der der Kunde einige der Dienste von Salto nutzen kann, ohne direkt auf sie zuzugreifen.
- Kunde: Eine juristische oder natürliche Person, die diese Vereinbarung abschließt, um die Dienste zu nutzen und Zugang zu ihnen zu erhalten, sei es für berufliche oder außerberufliche Zwecke.
- Vertrauliche Informationen: Umfasst: (i) alle Informationen, die die Hardware, die Dienstleistungen oder ein Abonnement betreffen, unabhängig von der Art der Unterstützung (Designs, Handbücher, Software, Hardware usw.) (ii) alle anderen Informationen, die von den Parteien aufgrund dieser Vereinbarung zur Kenntnis genommen werden müssen; und (iii) alle technischen, finanziellen, gewerblichen, industriellen oder strukturellen Informationen über die Tätigkeit von Salto und seiner Unternehmensgruppe.
- Datenverarbeitungsvereinbarung (Data Processing Agreement, DPA): Die zwischen Salto und dem Kunden geschlossene zusätzliche Vereinbarung, auf deren Grundlage Salto personenbezogene Daten gemäß Klausel 14.2 verarbeitet.
- Direkter Schaden: Jeder tatsächliche und materielle Schaden oder Verlust, der einer Partei als unmittelbare und notwendige Folge einer Verletzung der Vereinbarung durch die andere Partei entsteht, mit Ausnahme von indirekten Schäden.
- Kostenloser Testzeitraum: Eine von Salto festgelegte Höchstzahl von Tagen, in denen der Kunde Zugang zu den Diensten hat und diese gemäß Bestimmung 5 kostenlos nutzen darf.
- Gebühren: Die vom Kunden an den Verkäufer zu zahlenden Gebühren für den Erwerb der einzelnen Abonnements (durch Voucher-Kauf oder regelmäßige Abrechnung), um Zugang zu den Diensten zu erhalten und diese gemäß den Bestimmungen von Bestimmung 9 zu nutzen.
- Hardware: Die beim Verkäufer erworbene kompatible Hardware, die für die Zutrittskontrolle und die Nutzung der Dienste durch den Kunden erforderlich ist.
- Indirekter Schaden: Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Kosteneinsparungen, verminderter Firmenwert oder Reputationsschäden für Kunden, Salto, die Unternehmensgruppe von Salto oder Partner von Salto oder andere Dritte sowie alle anderen Formen von indirekten Schäden, die einer Partei entstehen und keine direkte, vorhersehbare und notwendige Folge einer Verletzung der Vereinbarung durch eine Partei darstellen.
- Errichter: Jeder Installateur, der vom Fachpartner von Salto oder von Salto für die Inbetriebnahme der Hardware, die Einrichtung der Website und die Freigabe ermächtigt wurde.
- Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum: Alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum im Sinne der spanischen oder internationalen Konventionen über geistiges Eigentum, einschließlich anderer Eigentumsrechte und potenzieller Lizenzrechte, Quellcodes, Software, Datenbankrechte und anderer Rechte, die Salto oder seiner Unternehmensgruppe im weitesten rechtlichen Sinne zustehen.
- Schadsoftware: Anwendungen, ausführbarer Programmcode oder bösartige Inhalte sowie alle Computerprogramme, die speziell dazu bestimmt sind, Netzwerke und Computer ohne Einverständnis von Salto zu infiltrieren und zu beschädigen oder die Salto als schädlich für die Plattform erachtet. Schadsoftware umfasst ohne Einschränkung sämtliche Arten von Bedrohungen für Ihre Computer- und Netzwerksicherheit, darunter Viren, Spyware, Würmer, Trojaner oder Rootkits.
- Mobile App: Die mobile Anwendung der Plattform, die von einem autorisierten mobilen App-Store heruntergeladen werden muss.
- Parteien: Salto und der Kunde, einzeln als „Partei“ bezeichnet.
- Partnerdokumentation: Jede vertragliche Dokumentation, die zwischen einem Partner von Salto und dem Kunden (entweder schriftlich oder digital) für den Kauf der Hardware und/oder eines Abonnements durch den Kunden abgeschlossen wird und die die Gebühren für den Zugriff auf die Dienstleistungen und deren Nutzung enthält.
- Plattform: Die Plattform, auf der der Kunde registriert ist und die von Salto verwaltet und von Salto zur Erbringung der Dienstleistungen genutzt wird, bestehend aus einer Web-App und/oder einer mobilen App.
- Registrierung: Der Vorgang, der abgeschlossen werden muss, um die Website gemäß den Bestimmungen von Bestimmung 4 zu aktivieren.
- Salto: Salto Systems, S.L. ist ein spanisches Unternehmen mit eingetragenem Firmensitz in C/Arkotz 9, Polígono Lanbarren, 20180 Oiartzun, Gipuzkoa, Spanien, mit der Steueridentifikationsnummer B-20.708.517, Telefonnummer +34 943 344 550 und E-Mail-Adresse info@saltosystems.com . Eingetragen im Handelsregister von Gipuzkoa, Band 1.850, Blatt 101, Seite SS-18.081
- Salto Gruppe (auch als „Gruppe“ abgekürzt): bezeichnet die verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften von Salto, die auf der Website von Salto genannt werden.
- Fachpartner von Salto (auch als „Partner“ bezeichnet): Jeder der Partner von Salto, der die Hardware und/oder die Dienste gewerblich vertreibt und über den der Kunde das Abonnement für die Nutzung und den Zugang zu den Diensten und/oder der Hardware erwerben kann.
- Verkäufer: Das spezifische Unternehmen, von dem der Kunde die Hardware und/oder die Abonnements erworben hat, wobei es sich unter anderem um folgende Akteure handeln kann: Salto, jedes Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe von Salto oder die Partner von Salto.
- Dienst(e): Jede der Lösungen für elektronische Schließanlagen für Türen und Zugangskontrolle, die Salto dem Kunden über Fernzugriff bereitstellt, für die der Kunde ein Abonnement erworben hat und für die diese Vereinbarung angenommen wird.
- Website-Angaben: Das Kundenkürzel, das Passwort, der Kundenname, die Aktivierungscodes und andere Angaben zum Kunden, die dem Kunden den Zugang zur Website ermöglichen.
- Website: Ein Konto, das es dem Kunden ermöglicht, über die Plattform auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen, um den physischen Zutritt zu einem bestimmten Gelände oder Gebäude zu verwalten, in dem die dazugehörige Hardware installiert ist.
- Abonnement: Der Voucher oder das wiederkehrende Abonnement, das der Kunde für den Erhalt der Dienste erwerben muss.
- Nutzungsbedingungen: Die Nutzungsbedingungen, die zwischen Salto und dem Kunden in Bezug auf die Nutzung und den Zugriff auf die Dienstleistungen vereinbart werden.
- Plattform einer dritten Partei: Jede Plattform, die einem anderen Unternehmen als Salto gehört, einschließlich derjenigen von Kunden, die Dienste von Salto nutzen, indem sie diese in ihre Plattform integrieren. Diese Dienste werden letztlich von Salto für den Kunden erbracht.
- Benutzer: Natürliche Person(en), die vom Kunden ermächtigt wurde(n), Zugang zu den Diensten zu erhalten und diese zu nutzen.
- Benutzerdokumentation: Alle von Salto als solche bezeichneten Dokumente, auch in elektronischer Form, zu denen die Benutzerdokumentation für die Hardware und die Dienste gehören kann.
- Web-App: Bezeichnet die Webanwendung der Plattform.